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Kyffhäuserkreis führt SocialCard als Bezahlkarte für Geflüchtete ein

Sonderhausen/Bersenbrück, 22.02.2024

Mit der SocialCard erhalten im Thüringer Kyffhäuserkreis nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Personen künftig schnell und unkompliziert Zugang zu ihren Sozialleistungen. Die Bezahlkarte wird ab dem 1. März 2024 nach aktuellem Sachstand an 360 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ausgegeben. Entwickelt wurde die Lösung durch die Publk GmbH.

Bei der SocialCard handelt es sich um eine kontoungebundene Visa Guthaben-Karte. Sozialleistungen, die bislang in Form von Bargeld ausgegeben wurden, werden nun monatlich per SEPA-Überweisung der Bezahlkarte gutgeschrieben. Behörden oder Verwaltungen legen die Karten einmalig an, erhalten automatisch eine individuelle IBAN pro Karte und ersetzen dadurch die bisherige bargeldbehaftete Auszahlung.

Flexibilität und Sicherheit für den Kyffhäuserkreis

Durch die Digitalisierung von Barauszahlungen werden die Verwaltungsprozesse verschlankt sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich entlastet. Für Empfängerinnen und Empfänger entfällt der monatliche Gang zu einer Behörde oder Kassenstelle. Zusätzlich erhalten sie mehr Flexibilität und Sicherheit bei ihren finanziellen Transaktionen.

Die SocialCard kann sowohl digital ins Wallet geladen oder als physische Karte ausgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich die Karte sofort sperren und das Guthaben auf eine neue Karte übertragen. Das Design der Karte ist neutral gestaltet und unterscheidet sich optisch nicht von anderen Karten, die beispielsweise von Banken ausgegeben werden. Die Lösung lässt sich nahtlos in die bestehenden Infrastrukturen implementieren und erfordert keine zusätzliche Hard- oder Software.

„Die SocialCard bietet zahlreiche Vorteile sowohl für die kommunalen Verwaltungen als auch für die Leistungsberechtigten“, betont Joerg Schwitalla, Gründer und Geschäftsführer der Publk GmbH. „Unsere Lösung ist maximal flexibel und kann technisch problemlos an die individuellen Anforderungen auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene angepasst werden, wie hier im Kyffhäuserkreis geschehen.“

Sicher, regional und individuell

Im Kyffhäuserkreis wird die Bezahlkarte an die ersten beiden Postleitzahlnummern der jeweiligen Region gekoppelt. Dafür hat sich der Kyffhäuserkreis bewusst entschieden, um zwar die regionale Nutzung zu bevorzugen, doch eine potenzielle Verwendung außerhalb des Landkreises zu ermöglichen. Der ausgewiesene Bereich beschränkt somit die bundesdeutsche Nutzung der Bezahlkarte, ermöglicht den Asylsuchenden jedoch weiterhin eine Integration in das kulturelle und gesellschaftliche Zusammenleben.

 

Die Absicht des Landkreises ist die Vereinfachung des Auszahlungsprozesses und die Verhinderung von potenziellem Missbrauch, da keine Überweisungen mit dieser Bezahlkarte möglich sind. Des Weiteren ist beabsichtigt, aufgrund der regionalen Begrenzung der Karte auch die regionale Wirtschaft zu stärken.

Die Landrätin des Kyffhäuserkreises, Frau Antje Hochwind-Schneider (SPD), äußerte sich bezüglich der Einführung der Bezahlkarte wie folgt: „Ich bin sehr erleichtert darüber, dass wir das Bezahlkartensystem für Asylsuchende so schnell und unkompliziert einführen können. Mit der entworfenen SocialCard können Verwaltungsleistungen und zusätzliche Verwaltungskosten eingespart werden. Besonders hervorzuheben ist, dass aufgrund der regionalen Beschränkung der Karte einerseits die eigene Wirtschaft gestärkt und andererseits die Teilhabe der Asylsuchenden am kulturellen Leben im Kyffhäuserkreis gefördert wird. Dies ist ein Grundbaustein für die gelingende Integration der Asylsuchenden in unseren Landkreis.“

Über die SocialCard

Die SocialCard digitalisiert die Auszahlung von Sozialleistungen. Sie ist ein „Bargeld- und Barscheck- Äquivalent“. Die SocialCard wird als Visa Debitkarte ausgegeben und ermöglicht es den Leistungs­empfängern, schnell und unkompliziert ihre Sozialleistungen zu empfangen. Damit bietet sie ihnen eine würdevolle Teilhabe an Alltagsprozessen. Gleichzeitig reduziert sie den Verwaltungs­aufwand in Kommunen. Überall, wo bisher Bargeld oder Schecks ver­wendet werden, kann die SocialCard die Auszahlung vereinfachen und verschlanken, indem sie Bar­geldprozesse digitalisiert.

Über die Publk

Publk ist darauf spezialisiert, Auszahlungen im öffentlichen Sektor, die bisher bar oder per Scheck ausgezahlt wurden, zu digitalisieren. Publk kennt die Bedürfnisse der Kommunen in Bezug auf Auszahlungen und hat mit der SocialCard eine Lösung entwickelt, die optimal auf alle Ansprüche sowie rechtliche und regulatorische Vorgaben abgestimmt ist.