Presse
Stadt Hannover führt als eine der ersten Kommunen in Deutschland die SocialCard für Asylsuchende ein
Hannover, 08.12.2023
Gegenstand zahlreicher politischer Debatten in der aktuellen Migrationspolitik ist die Frage, in welcher Weise Asylsuchende Sozialleistungen erhalten. Die Landeshauptstadt Hannover hat heute, 8. Dezember, gemeinsam mit dem Unternehmen Publk GmbH als eine der ersten Kommunen in Deutschland die SocialCard präsentiert, die einen Zugang zu bargeldlosem Zahlungsverkehr möglich macht. Die Debitkarte von Visa wird bereits seit einigen Monaten in Hannover getestet und befindet sich nun im „Roll-Out“.
Einfache Handhabung und Reichweite
Knapp 70 Karten sind seit Mitte November bereits bei den Kund*innen des Sozialamtes Hannover, die nicht über ein eigenes Bankkonto verfügen, im Umlauf. Derzeit kommen etwa 200 Asylsuchende pro Monat nach Hannover, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus Anspruch auf die Karte haben. Die Rückmeldungen von Kund*innen, aber auch von Sachbearbeiter*innen in der Verwaltung sind durchweg positiv. Die bei den Kund*innen empfundene Stigmatisierung, die sich durch den „Verpflichtungsschein“* als besonderem Zahlungsweg und das Warten in der Schlange ergab, fällt nun weg. Der Verwaltungsaufwand ist deutlich verringert. Die Landeshauptstadt Hannover treibt die Digitalisierung von Bürgerdienstleistungen mit Hochdruck voran. So wurden bereits in 2023 knapp 20 Prozent der Wohngeld-Anträge online gestellt (2.478 von insgesamt 12.756), das entspricht etwa 250 Onlineanträgen im Monat.
Die Einführung der E-Akte zur Gewährung von verschiedenen Sozialleistungen wird bis Ende 2023 ebenfalls abgeschlossen sein. Dann werden rund 450 Sachbearbeiter*innen der Stadt Hannover damit arbeiten*. Oberbürgermeister Belit Onay sagte im Rahmen der Vorstellung des Produktes: „Die SocialCard bietet Geflüchteten einen diskriminierungsfreien Zugang zur bargeldlosen Zahlung. Ich halte die aktuelle Debatte über Beschränkungen der Karte und die Diskussion um Sachleistungen für falsch und nicht zielführend. Es geht hier um Menschen in Notsituationen, denen wir Teilhabe ermöglichen wollen. Gleichzeitig wollen wir den Verwaltungsaufwand bei den Sozialleistungen reduzieren – das funktioniert! Die SocialCard steht für das, was Hannover ist - eine moderne und innovative Kommune“. Die Sozialdezernentin der Landeshauptstadt Hannover, Sylvia Bruns ergänzt:“ Bei der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse sind wir mit Hochdruck dabei. Sowohl für die Leistungsempfänger*innen als auch für die Verwaltungsmitarbeiter*innen gestalten wir die Auszahlungsprozesse schlanker und digitaler. Warteschlangen gehören der Vergangenheit an, ebenso die Bindung von Personalkapazitäten bei der Ausgabe der Verpflichtungsscheine“.
SocialCard: Funktionen des Produktes
Die in Hannover eingeführte SocialCard wurde von der Publk GmbH entwickelt, die auf die Digitalisierung von Auszahlungen im öffentlichen Sektor spezialisiert ist. „Die SocialCard basiert auf einer herkömmlichen Visa Debitkarte, ist sofort einsetzbar und wird auf Guthabenbasis geführt“, erklärt Joerg Schwitalla, Gründer und Geschäftsführer der Publk GmbH. „Sie kann in digitaler Form für das Smartphone oder als physische Karte für das Portemonnaie ausgestellt werden. Die Stadt schreibt die Sozialleistungen per SEPA-Überweisung monatlich auf der Karte gut – ohne zusätzliche Hard- oder Software, was die Implementierung enorm erleichtert.“ Nur die Stadt kann das Guthaben buchen – jeweils den vollen Leistungsanspruch. Die Berechtigten können frei über die Verwendung ihres Guthabens entscheiden. In ihrer Nutzung ist die Karte nicht eingeschränkt. Sie kann an jedem Geldautomaten und in jedem Geschäft, das Visa Karten akzeptiert, genutzt werden. Die Stadt kontrolliert Geldtransaktionen nicht. Die SocialCard ersetzt die bisherige Auszahlungspraxis für Leistungsempfänger ohne deutsches Bankkonto, die bisher ihre Leistungen in Form eines monatlichen Verpflichtungsscheins erhalten haben. Dabei handelt es sich um ein Formular mit Sicherheitsmerkmalen, mit dem die Stadt den Kunden*innen einen Betrag für die Auszahlung durch die Sparkasse zusichert. Die neue SocialCard erhalten alle Kund*innen der Landeshauptstadt Hannover, die nicht über ein Konto verfügen. Neben Asylbewerber*innen sind das auch Menschen, die Hilfe nach SGB XII empfangen und kein eigenes Bankkonto besitzen.
Einfache Handhabung und hohe Reichweite
Die SocialCard unterscheidet sich im Design nicht von anderen Karten, die beispielsweise von Banken ausgegeben werden. So können Leistungsempfänger*innen ohne Stigmatisierung ihre Einkäufe per Karte bezahlen. Bei Verlust oder Diebstahl lässt sich die Karte samt Guthaben sperren und auf eine neue Karte übertragen. Visa verfügt in Deutschland mit mehr als einer Millionen Akzeptanzstellen über ein breites Netzwerk bei Händlern. Überall dort können auch SocialCard-Inhaber bezahlen. Damit ist eine hohe Reichweite für den Einsatz der Karte von Anfang an garantiert.
Entwicklung des Projektes in Hannover
Die Zahl der zum Monatswechsel ausgestellten Verpflichtungsscheine stieg im Sommer 2022 durch die große Anzahl der Geflüchteten aus der Ukraine auf mehr als 1.100 an. Die Ausgabe und Einlösung war mit langen Schlangen vor dem Sozialamt und der Sparkassenfiliale verbunden. „Daher haben wir eine digitale Lösung für eine diskriminierungsfreie Auszahlung von Leistungen, für die keine zusätzlichen Schnittstellen zum städtischen Sozialhilfeprogramm geschaffen werden mussten, gesucht“, erläutert Dezernentin Bruns die Motivation der LHH. Die Verfügbarkeit von Karten durch den weltweiten Rohstoffmangel bei den Chipherstellern führte zunächst zu Verzögerungen des Projektes. Die Möglichkeit, das Bargeld über eine mobile App auf dem Handy zu erhalten, wurde von den Kund*innen im ersten Schritt als nicht so praktikabel bewertet, so dass die Stadt den Fokus in der Umstellung des Verfahrens auf die physische Karte gelegt hat.
Roll-out, Testerfahrungen und Kunden-Feedbacks
Im Herbst 2023 begannen Tests mit ersten physischen SocialCards. Nach erfolgreichen Tests zunächst in geringer Stückzahl, beginnt jetzt die Markteinführung in größerem Umfang. Ein Team von Sachbearbeiter*innen wurde für das Buchungsverfahren geschult und berechtigt. Kleinere Prozessanpassungen bei der monatlichen Buchung auf die Karte wurden schnell umgesetzt. Knapp 70 Karten sind bereits im Umlauf. Die bisherigen Kund*innen-Feedbacks sind positiv. Die Karte wird als einfach in der Handhabung wahrgenommen. Es wurden bisher keine Probleme bei Bezahlvorgängen in Geschäften oder beim Abheben am Geldautomaten rückgemeldet. Ziel der Stadt Hannover ist es, bis Anfang 2024 alle berechtigten Kund*innen mit den Karten auszustatten und das Verfahren damit komplett auf die Debitkarte umzustellen. Die Anzahl der Berechtigten hängt von der Zuweisung durch das Land Niedersachsen ab, aktuell sind es etwa 200 Personen pro Monat. Die Stadt rechnet nach derzeitigen Schätzungen damit, dass die Zahl der Kartenempfänger*innen auf 300 bis 400 Karten ansteigen kann.
Hintergrundinformationen:
E-Akte:
Die E-Akte zielt darauf ab, die papiergebundene Aktenführung auf die elektronische Aktenführung umzustellen. Verwaltungsprozesse sollen auf diese Weise vereinfacht werden, hinsichtlich der Bearbeitungszeit von Anträgen und der Verbesserung der Aktenführung (Übersichtlichkeit). Die E-Akte wird im Sozialdezernat der Stadt Hannover in verschiedenen Fachbereichen eingesetzt – im Fachbereiche Soziales, Senior*innen und Gesellschaftliche Teilhabe. Hier geht es um die Leistungsgewährung nach Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (LBliG), Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - Gesetz über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Schulungen der Mitarbeitenden sollen Ende des Jahres 2023 abgeschlossen sein, dann werden ca. 450 Sachbearbeiter*innen mit der E-Akte arbeiten.
Verpflichtungsschein: Dabei handelt es sich um ein Formular mit Sicherheitsmerkmalen, mit dem die Stadt den Kunden*innen einen Betrag für die Auszahlung durch die Sparkasse zusichert.
Über die SocialCard
Die SocialCard digitalisiert die Auszahlung von Sozialleistungen. Sie ist ein „Bargeld- und Barscheck- Äquivalent“. Die SocialCard wird als Visa Debitkarte ausgegeben und ermöglicht es den Leistungsempfängern, schnell und unkompliziert ihre Sozialleistungen zu empfangen. Damit bietet sie ihnen eine würdevolle Teilhabe an Alltagsprozessen. Gleichzeitig reduziert sie den Verwaltungsaufwand in Kommunen. Überall, wo bisher Bargeld oder Schecks verwendet werden, kann die SocialCard die Auszahlung vereinfachen und verschlanken, indem sie Bargeldprozesse digitalisiert.
Über die Publk
Publk ist darauf spezialisiert, Auszahlungen im öffentlichen Sektor, die bisher bar oder per Scheck ausgezahlt wurden, zu digitalisieren. Publk kennt die Bedürfnisse der Kommunen in Bezug auf Auszahlungen und hat mit der SocialCard eine Lösung entwickelt, die optimal auf alle Ansprüche sowie rechtliche und regulatorische Vorgaben abgestimmt ist.