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Erzgebirgskreis führt die SocialCard ein

Bersenbrück/Erzgebirgskreis, 25.04.2024

Im Erzgebirgskreis können seit April Geflüchtete und andere Leistungsberechtigte mit der SocialCard bezahlen. Sie erhalten staatliche Leistungen künftig nicht mehr als Bargeld, sondern in Form einer physischen Karte oder in digitaler Form für das Smartphone. Derzeit ist die Ausgabe von 1.400 Karten vorbereitet, die gemäß den Regelsätzen des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgeladen werden.

„Mit der SocialCard haben wir einen leistungsfähigen Partner gewonnen, mit dem wir gemeinsam nach und nach ein bewährtes Bezahlkartensystem für Asylbewerber im Erzgebirgskreis einführen. Das neue System wird uns dabei helfen, unsere Auszahlungsprozesse künftig effizienter zu gestalten und den bisher anfallenden Verwaltungsaufwand deutlich zu minimieren“, erklärt Landrat Rico Anton. „Zugleich werden mit der Bezahlkarte auch Fehlanreize abgebaut, die etwa in Form hoher Barauszahlungen oder der Möglichkeit von Auslandsüberweisungen bestanden. Das ist wichtig. Denn das Geld soll dafür eingesetzt werden, wofür es gedacht ist: zur Sicherstellung des Lebensunterhalts in Deutschland.“

Auszahlung der Leistungen  wird beschleunigt

Mit der Einführung der SocialCard werden zugleich die Auszahlungen beschleunigt und entsprechende Prozesse in der Verwaltung verschlankt. Gründer und Geschäftsführer der Publk GmbH, Joerg Schwitalla, betont die sofortige Einsatzfähigkeit der Karte: „In deutschen Verwaltungen fehlen Fachkräfte. Mit der SocialCard schaffen wir dringend benötigte Freiräume für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Wichtigste hierbei: Die Einführung erfordert keine zusätzlichen Schulungen, Hard- oder Software in der Kommune. Die Karte lässt sich unmittelbar einsetzen und in die vorhandene Infrastruktur integrieren.“

Die zuständigen Ämter erhalten pro Karte eine individuelle IBAN, auf welche die Leistungen den Berechtigten per SEPA-Überweisung zur Verfügung gestellt werden können. Die SocialCard basiert auf einer herkömmlichen Visa-Debitkarte und wird auf Guthabenbasis geführt. Sie kann flexibel auf die individuellen Bedarfe der Kommunen und Landkreise angepasst werden.

Karte sieht aus wie jede normale Bankkarte

Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete bietet nicht nur Behörden, sondern auch Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern zahlreiche Vorteile: Mit der SocialCard können sie sich diskriminierungsfrei in den sozialen Alltag integrieren, denn bargeldloses Zahlen wird in Deutschland immer mehr zur Regel. Die Karte unterscheidet sich optisch nicht von einer gängigen Bankkarte, sodass Nutzerinnen und Nutzer beim Bezahlen keiner Stigmatisierung ausgesetzt werden.

Die SocialCard kann an allen Visa-Akzeptanzstellen eingesetzt werden und bietet damit eine hohe Flexibilität sowie gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Leben. Zudem sorgt sie für maximale Sicherheit: Verliert eine Inhaberin oder ein Inhaber die Karte oder wird sie gestohlen, kann sie gesperrt und eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

Über die SocialCard

Die SocialCard digitalisiert die Auszahlung von Sozialleistungen. Sie ist ein „Bargeld- und Barscheck- Äquivalent“. Die SocialCard wird als Visa Debitkarte ausgegeben und ermöglicht es den Leistungs­empfängern, schnell und unkompliziert ihre Sozialleistungen zu empfangen. Damit bietet sie ihnen eine würdevolle Teilhabe an Alltagsprozessen. Gleichzeitig reduziert sie den Verwaltungs­aufwand in Kommunen. Überall, wo bisher Bargeld oder Schecks ver­wendet werden, kann die SocialCard die Auszahlung vereinfachen und verschlanken, indem sie Bar­geldprozesse digitalisiert.

Über die Publk

Publk ist darauf spezialisiert, Auszahlungen im öffentlichen Sektor, die bisher bar oder per Scheck ausgezahlt wurden, zu digitalisieren. Publk kennt die Bedürfnisse der Kommunen in Bezug auf Auszahlungen und hat mit der SocialCard eine Lösung entwickelt, die optimal auf alle Ansprüche sowie rechtliche und regulatorische Vorgaben abgestimmt ist.